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15.00 Uhr - 18.30 Uhr
Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch Teilnahme an einem Lehrgang (Details zum Umfang siehe unten) sowie die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der (für den Wohnsitz des Bewerbers zuständigen) IHK.
Der nächste Kurs für die beschleunigte Grundqualifikation beginnt am 15.06.2016.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Neueinsteiger/-innen
Diese beschleunigte Grundqualifikation, die den Vorbesitz der Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird durch die Teilnahme am Unterricht von 140 Stunden (von denen 10 Stunden auf das Führen eines Kfz der betreffenden Klasse entfallen müssen) zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 90 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Umsteiger/-innen
Diese Form der beschleunigten Grundqualifikation richtet sich an jene Kraftfahrer/-innen im Personenverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder auch ändern wollen und bereits eine Grundqualifikation erworben haben. Diese beschleunigte Grundqualifikation wird durch die Teilnahme am Unterricht von 35 Stunden (von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kfz der betreffenden Klasse entfallen müssen) zu je 60 Minuten sowie die erfolgreiche Ablegung einer 45 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erworben.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Quereinsteiger/-innen
Fahrer/-innen, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen (z.B. Speditionskaufmann/-frau), können die beschleunigte Grundqualifikation durch die Teilnahme am Unterricht von 96 Stunden (von denen 10 Stunden auf das Führen eines Kfz der betreffenden Klasse entfallen müssen) zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 60 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der IHK erwerben.