
089 47 07 77 87
15.00 Uhr - 18.30 Uhr
Klasse B

Klasse B
Mindestalter 18 Jahre - ab 17 Jahre siehe BF17
- Anmeldung ab 17 ½ Jahren
- Theorieprüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
- Praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag
- Führerschein wird erst am 18. Geburtstag ausgehändigt – vorher ist das Fahren trotz bestandener Prüfung nicht erlaubt
PKW und kleine LKW bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und folgende Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
- Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt
Weitere Klassen, die in dieser Klasse eingeschlossen sind:
- Klasse AM (Mopeds, Mokicks bis 45 km/h)
- Klasse L (land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis 25 km/h)
Der erste Führerschein wird zwei Jahre auf Probe erteilt, d.h. bei Verstößen gegen die StVO (z.B. eine rote Ampel überfahren oder 21 km/h zu schnell fahren) während dieser Zeit muss ein Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) besucht werden und die Probezeit verlängert sich auf 4 Jahre.
Theorie
14 Unterrichtseinheiten - Dauer jeweils 90 Minuten
Bei Erweiterung genügen 6x Grundstoff und 2x klassenspezifischer Stoff
Grundstoff
01 Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
02 Rechtliche Rahmenbedingungen
03 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
04 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
05 Vorfahrt
06 Verkehrsregelungen / Bahnübergänge
07 Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
08 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
09 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
10 Ruhender Verkehr
11 Verhalten in besonderen Situationen
12 Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
Klassenspezifischer Stoff
13 Technische Bedingungen / umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
14 Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung
Termine der einzelnen Themen siehe Unterrichtsübersicht
Praxis
Grundausbildung – Anzahl der Fahrstunden individuell
Sonderfahrten – 12 Stück gesetzlich vorgeschrieben:
- 5 Stunden á 45 Minuten Landstraße
- 4 Stunden á 45 Minuten Autobahn
- 3 Stunden á 45 Minuten Nacht oder Dämmerung
Die erste Fahrstunde startet in einer sehr ruhigen Verkehrsumgebung bevor die Ausbildung auf Münchens Straßen erfolgt.
Fahrzeuge:
- VW Golf 6
- VW Golf 7
- VW Golf Automatik
Prüfung
Theorieprüfung
Frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag möglich
Prüfungstermine täglich (Montag - Freitag)
Prüfungsdauer max. 45 Minuten
Bei Ersterteilung:
30 Fragen: 20x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System)
(max. 10 bzw. 9 Fehlerpunkte zulässig)
Bei Erweiterung:
20 Fragen: 10x Grundstoff und 10x klassenspezifischer Stoff (Multiple Choice System)
(max. 6 Fehlerpunkte zulässig)
zugelassene Prüfungssprachen:
Englisch
Praktische Prüfung
Frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag möglich
Prüfungsdauer mind. 45 Minuten
Preise
Art | Preis |
Grundbetrag | 280,00 |
Lehrmaterial | 80,00 |
Übungsfahrt pro 45 min | 44,00 |
Überlandfahrt pro 45 min | 56,00 |
Autobahnfahrt pro 45 min | 56,00 |
Nachtfahrt pro 45 min | 56,00 |
Fehlstunde pro 45 min | 44,00 |
Grundfahraufgaben pro 45 min | 44,00 |
Theoretische Prüfung | 90,00 |
TÜV Gebühr Theorie | 20,83 |
Praktische Prüfung | 200,00 |
TÜV Gebühr Praxis | 84,97 |
Die Preise verstehen sich in € und inkl. MwSt.